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Preise

Sommer 2025
Soldanella

grosse Wohnung 01.05.-05.07. 05.07.-26.07. 26.07.-23.08. 23.08.-13.09. 13.09.-31.10. Winter 2025-26
6 Personen 900,- 1.200,- 1.500,- 1.200,- 900,- richiedere preventivo/ Angebot anfragen

Alpenrose, Arnika, Erika

mittlere Wohnung 01.05.-05.07. 05.07.-26.07. 26.07.-23.08. 23.08.-13.09. 13.09.-31.10. Winter 2025-26
4 Personen 750,- 1.100,- 1.350,- 1.100,- 750,- richiedere preventivo/ Angebot anfragen

Edelweiss, Enzian

kleine Wohnung 01.05.-05.07. 05.07.-26.07. 26.07.-23.08. 23.08.-13.09. 13.09.-31.10. Winter 2025-26
2 Personen 650,- 900,- 1.150,- 900,- 650,- richiedere preventivo/ Angebot anfragen

Konditionen

Alle Preise verstehen sich in Euro pro Woche inklusive Mehrwertsteuer

Alle Wohnungen sind für Nichtraucher.

Keine Tiere erlaubt.

Ortstaxe

Die Ortstaxe beträgt 2,10 € pro Gast (ab 14 Jahren) und Nächtigung

ohne Zuschlag:

mit Zuschlag:

An- und Abreise

Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise ersuchen wir Sie, diese bis 10:00 Uhr frei zu machen.

Stornierungen

Nach Einlangen Ihrer schriftlichen Reservierung sowie eines vereinbarten Angeldes (30% des Gesamtbetrages) gilt Ihre Reservierung als verbindlich. Damit erhalten Sie die Garantie für die Reservierung Ihrer Ferienwohnung.

Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu - dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein:

Bezahlung

Bitte bezahlen Sie ihren Aufenthalt im Laufe der Unterkunftszeit mittels Überweisung oder in bar.

Reiseversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, falls vor Urlaubsantritt doch noch etwas dazwischenkommt.

Guest Pass / Mobil Card

Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Guest Pass ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.

Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen.

Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen